familia Dei e.V.

Hands that will change the world

Wie stehen wir zur Bergpredigt Jesu? von Jürgen Moltmann
So wie man Gott nur mit ganzem Herzen und allen Kräften lieben kann,
so kann man auch Jesus nur ganz und ungeteilt nachfolgen, oder man folgt ihm nicht nach. Eberhard Arnold zeigt uns weiter, dass Nachfolge und gemeinsames Leben unzertrennlich zusammengehören. Aus gemeinsamem Leben schöpfen wir die Kräfte für die Nachfolge und den damit verbundenen Widerstand. In der Nachfolge finden wir die Brüder und Schwestern des gemeinsamen Lebens. Die Bruderhof-Gemeinschaft hat das bewiesen…
Er hat den Bruderhof einmal einen “Samen des Reiches Gottes” genannt.
BRUDERHOF LEBEN IN GEMEINSCHAFT
Nachfolge in Vollzeit

                                                                   Unsere Satzung

 Verein zur Förderung christlicher Lebensgemeinschaften als Ort der Jesusnachfolge
und als Vision einer neuen Welt.

Verein zur Förderung der Familie Gottes (lat. familia Dei) als die eigentliche Form des
Reiches Gottes und als Medium zu seiner Ausbreitung (als aufgehende Saat, Sauerteig,
Stadt auf dem Berg, Licht der Welt, Salz der Erde)

Schmecken und Sehen der Herrlichkeit Christi auf Erden, welche damit real, konkret und
irdisch wird. Das Evangelium verspricht Leben in Fülle für alle Menschen und die gesamte Schöpfung. Ich bin gekommen, damit sie das Leben haben, und zwar in Fülle.
Johannes 10:10

§ 1 — Name, Sitz und Anschrift
1.1. Der Verein führt den Namen „familia Dei“ und versteht sich als gemeinnützig.
Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und den Zusatz „e.V.“ erhalten.
1.2. Sitz des Vereins ist in 10179 Berlin …

§ 2 — Zweck des Vereins, Gemeinnützigkeit und Mildtätigkeit
2.1. Der Verein dient dem Ziel die urchristliche Lebenspraxis gegenseitiger Liebe und gemeinsamen Wirtschaftens gemäß unserer Satzung neu zu gestalten und will damit über die bis heute in den Kirchen zum gängigen Modell gewordene Praxis wohltätiger Spenden und caritativer Hilfsaktionen – so nötig diese sind – hinausgehen, da diese die
Not der Welt nicht wirklich wenden können. Denn trotz wohlorganisierter Hilfe seitens
der Kirchen und anderer Hilfsorganisationen bleiben die Elendsstrukturen bestehen
und werden somit von der Weltgeschichte unaufhörlich reproduziert.

Als zum Beispiel in der Geschichte vom Wunder der Brotvermehrung (Mk 6,30-44)
die 5000 Menschen um Jesu herum Hunger bekommen, wollen die Jünger zum Markt
gehen und einkaufen. Jesus fragt stattdessen: Was haben die Leute bei sich und ordnet
die Hungernden zu Mahlgemeinschaften. Und als dies unter alle verteilt wird, reicht es.

Diese Geschichte hat symbolische Wirkung. Wenn die konkreten Menschen in einer
Gemeinschaft ihre Möglichkeiten nutzen und von der Perspektive der Lebensnotwendig-keiten her zusammenarbeiten und teilen, bestehen mitten in einem von Eigentum, Geld und Markt sowie politischer Unterdrückung gekennzeichneten System alternative Möglichkeiten. Dabei werden die Menschen von Opfern zu Subjekten. Die frühe Christenheit hat sich genau durch solche ermutigenden Zellen des Lebens im ganzen Römischen Reich ausgebreitet. Denn die unterdrückten und ausgebeuteten Menschen fühlten sich angezogen von diesen neuen Möglichkeiten des solidarischen Lebens. (Ulrich Duchrow)

Nach Ostern wird sich die Kirche in überschaubarer Form zu Festmählern versammeln
(Apg 2,46), in denen alle alles miteinander teilen – nicht nur das Brot, sondern die
ganze Existenz. Diese Lösung Gottes für die Not der Welt ist die vernünftigste
und sachgerechteste Lösung, die es gibt. (Gerhard Lohfink)
42 Sie verharrten aber in der Lehre der Apostel und in der Gemeinschaft,
im Brechen des Brotes und in den Gebeten… 44 Alle Gläubiggewordenen
aber waren beisammen und hatten alles gemeinsam; Apostelgeschichte 2

Wir sind davon überzeugt, daß die dem Reich Gottes adäquate Sozialform nicht die
Institution der Kirche ist, sondern die Gemeinde
, welche sich als ganzheitliche Lebensgemeinschaft inmitten der Welt versteht. Sie ist die „Stellvertreterin Gottes auf Erden“ und als Familie Gottes (familia Dei) Trägerin und eigentliche Form des Reiches Gottes.
Das Ziel ist der Aufbau weltweiter Lebensgemeinschaften in Stadt und Land mit Priorität des Landlebens, welche wie in einer großen Familie eng miteinander verbunden sind und sich gegenseitig unterstützen: familia Dei als Sauerteig eines zukünftigen und sich in der Welt ausbreitenden Gemeinschaftsbundes selbständig wirtschaftender Gemeinden.
Unser Bestreben sind mind. 200-500 Brüder und Schwestern pro Gemeinschaft.

2.2 Der Verein dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen Zwecken im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordung
(§ 51 ff AO).

Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
Der Verein, der christliche Grundwerte vertritt, ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht
in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

2.2.1 Zu den Aufgaben und Zielen des Vereins gehören:

-Förderung des christlichen Glaubens
-Förderung christlicher Werte und Tugenden
Heilen mit der Kraft der Seele: 35 Tugenden und Laster nach Hildegard v. Bingen
-Förderung gemeinschaftlichen Zusammenlebens als christlicher Auftrag
und als Lösungsweg zur Beseitigung heutiger Elendsstrukturen.
-Wirtschaften für das Leben
Gemeinschaftliches Eigentum mit gemeinsamer Ökonomie und einer damit verbundenen Abschaffung des Lohnsystems. Eine Praxis des Füreinander und Miteinander, Einträchtig-füreinander-Sorgens (1 Kor 12,25), Liebe untereinander, gegenseitigem Dienst usw.
(s. Paulus Briefe). Keine Privilegien.
-Beseitigung v. Isolation, Gewalt, Einsamkeit u. Gleichgültigkeit gegenüber dem Nächsten
-Förderung des Schutzes von Ehe, Familie und des ungeborenen Lebens
-Förderung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen
-Förderung der Jugend- und Altenhilfe
-Integration von Waisenkindern / Straßenkindern, Behinderten, Alten und Schwachen
-Förderung der Erziehung und Berufsbildung

GRUNDSÄTZE DER ERZIEHUNG
https://familiadei.org/erziehung/die-paedagogische-revolution/
Grundsatz I. Die Natur beginnt nichts Unnützes
In Schulen also soll
I. nichts behandelt werden, was nicht einen wahrhaften Nutzen für dieses und für
das zukünftige Leben hat, mehr aber für das zukünftige. Das nämlich soll auf Erden

gelernt werden, mahnt Hieronymus, dessen Kenntnis bis in den Himmel fortdauert;

Johann Amos Comenius

-Förderung des Landlebens, des Handwerks und einer gesunden Arbeitswelt
To work without love is slavery – Mother Teresa
-Vereinigung von Landarbeit und Industriearbeit inkl. Werkstätten und Fabriken
-Entgegenwirken der Landflucht und Verkleinerung der Großstädte
-Förderung des Gesundheitswesens und alternativer Medizin (Homöopathie u.a.)
-Förderung von Kunst und Kultur
Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Umweltschutzes,
einschließlich des Klimaschutzes, u.a. durch:
*Bau und Unterhaltung von Gebäuden zum Wohnen und zur Durchführung der hier
genannten Projekte mittels natürlicher Bauweisen (Holz, Lehm, Stroh, Bambus, Hanf)
und durch Restauration bestehender Häuser vor Ort (zB 1-Euro-Häuser in Italien).
Italien: 9 Dörfer suchen Einwohner – und zahlen 28.000 Euro
*Förderung ökologischer und nachhaltig landwirtschaftlicher Anbaumethoden zur Selbstversorgung und für den Verkauf. Permakultur nach Sepp Holzer, Geoff Lawton (Foodforest) und Martin Crawford (Waldgärten).
*Produktion v. Grundbedürfnissen (Nahrung, Kleidung, Möbel, Heilmittel, medizinische Hilfsmittel, Musikinstrumente) nach ökologischen Gesichtspunkten.
*Wasserversorgung durch das Anlegen von Retentionsbecken nach Sepp Holzer
und Geoff Lawton (Rainwater Harvesting). Brunnenbau u.a.
*Abwassersysteme mit Produktion von Volldünger und Bodensubstraten nach
Prof Otterpohl (Technische Universität Hamburg), Bau v. Pflanzenkläranlagen
*Förderung des Tierschutzes und einer vegetarisch / veganen Ernährung
Zwei Modelle möglich: Gemeinden, welche sich ausschliesslich vegetarisch
ernähren und solche, die ebenso eine tierische Ernährung beibehalten.
*Eine neue Welt des Reisens:
https://familiadei.org/communities/neue-welt-des-reisens/
*Förderung alternativer Technologien
*Energieversorgung durch umweltfreundliche Technologien
*Aufbau eines strahlungsfreien Kommunikationssystems (Tel./Internet)
-Förderung der Friedensarbeit
-Hilfe für verfolgte Christen als Opfer staatlicher Gewalt, Flüchtlinge oder Kriegsopfer
-Hilfe für alle unmittelbar in Not geratenen Menschen und Tiere

-Eine lebendige Praxis der familia Dei:
nach der Art, wie Jesus Ehe u. Familie auffasst – zgl. das Selbstverständnis v. familia Dei:
Es gilt von der Familie das Gleiche, was von der Ehe gilt. Sie muss durch Gott erlöst werden: aus ihrer blossen Naturhaftigkeit, ihrem Egoismus, ihrer Enge.
Matth 12,50 Mark 3,35 „Wer ist mein Vater und meine Mutter und meine Brüder?
Wer den Willen Gottes tut, der ist mein Bruder, meine Schwester und meine Mutter.“

nach Jesu Verständnis von Gemeinde  – Matth 20, 20-28 u. Mark 10, 35-45:
„Ihr wisst, dass die Herrscher ihre Völker niederhalten und die Mächtigen ihnen Gewalt
antun. So soll es nicht sein unter euch; sondern wer unter euch groß sein will, der sei euer
Diener; und wer unter euch der Erste sein will, der sei euer Knecht [„Sklave“]; so wie der
Menschensohn nicht gekommen ist, dass er sich dienen lasse, sondern dass er diene
und gebe sein Leben als Lösegeld für viele.“

-inkl. einer gemeinsamen Regel mit Gemeindeordnung und Ältestenrat

-Vorläufig geplante Projekte:
Deutschland, Ost-und Südeuropa (Süd-Italien, Spanien, Ungarn, Kroatien,
Griechenland u.a.), Südindien, Bolivien, Kuba, Südamerika, Tansania, Kenia, Sambia …

2.3. Finanzierung:
-Mitgliedsbeiträge
-Fundraising (Spendensammlung) mit eigener Webseite
-Kontoführung bei einer Ethikbank (Nachhaltigkeitsbank)
und Aufnahme eines Kredits
-Beantragung v. Landes-, Bundes- od. EU Fördermitteln inkl
geförderter Freiwilligendienste
-Oikocredit für Projekte außerhalb Europas, Minikredite,
Unterstützung durch Stiftungen
Oikocredit
-Eigenmittel aus privatem Vermögen Mk 10,29f.
-Vermögensverwaltung mit zweckgebundener Rücklagenbildung
-Gewinne aus wirtschaftlichen Betrieben, zB durch:
*Öffentliche Restaurants und Cafes
* Errichtung eines Heilzentrums inkl. biologischer Krebsbehandlung,
biologischer Zahnmedizin, Naturheilkunde, Notfallbehandlung mit Chirurgie,
Heilung an Leib und Seele nach Hildegard v. Bingen u.v.m.
*Verkauf v. Erzeugnissen aus Landwirtschaft, Kunst & Handwerk inkl. Kleidung
*Internationaler Kindergarten
*Tourismus und Angebote der Seniorenbetreuung
*Sponsoringeinnahmen

-Unser fester Glaube an Gottes Verheißung:
-„Trachtet am ersten nach dem Reiche Gottes und seiner Gerechtigkeit,
so wird euch solches (das heißt alles andere Schönste und Beste) zufallen!“ (Mt 6.31).
-In dem Maß, wie wir die Anliegen des Reiches Gottes zu den unsrigen machen,
macht Gott unsere Anliegen zu den seinen. Walter Hümmer (1909–1972)
-„Denn Gott wirkt in uns Beides –
das Wollen und das Vollbringen
Seines Wohlgefallens.“ Philipper 2,13
„Es gibt niemanden, der verlassen hat Haus, Brüder, Schwestern, Mutter, Vater, Kinder oder Äcker um meinetwillen und um des Evangeliums willen, der dafür nicht das Hundertfache
erhielte. Schon jetzt in dieser Zeit: Häuser, Brüder, Schwestern, Mütter, Kinder und Äcker –
wenn auch unter Verfolgungen. In der kommenden Welt aber das ewige Leben.“ Mk 10,29f

2.4 Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
2.5 Die Vereinsämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt. Bei Bedarf können
Vereinsämter im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten des Vereins auf der Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer Vergütung nach § 3 Nr. 26a ESTG ausgeübt werden. Die Entscheidung über eine entgeltliche Vereinstätigkeit nach
Abs. 2 trifft der Vorstand.

§ 3 — Dauer des Vereins / Geschäftsjahr
1. Die Dauer des Vereins ist unbestimmt.
2. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§ 4 — Erwerb der Mitgliedschaft
1. Mitglied des Vereins können natürliche und juristische Personen werden, die bereit sind:
a. den Verein zu unterstützen,
b. sich zu den erklärten Vereinszielen zu bekennen und
c. die Satzung des Vereins anzuerkennen
2. Förderer des Vereins sind jene Personen die sich bereit erklären, den Vereinszweck zu fördern, ohne die Mitgliedschaft zu erwerben.
3. Der Antrag auf Mitgliedschaft ist an den Vorstand zu richten. Dieser beschließt über die Aufnahme, die mit der Eintragung in das Mitgliederverzeichnis wirksam wird.
4. Bei Ablehnung eines Aufnahmeantrags hat der Aufzunehmende das Recht
bei der Mitgliederversammlung Widerspruch einzulegen.

§ 5 — Mitgliedschaft und Beiträge
1. Die Mitgliedschaft ist weder übertragbar noch vererbbar. Sie bewirkt auch keinerlei
Anspruch auf das Vermögen des Vereins.
2. Jedes Mitglied hat in der Mitgliederversammlung eine Stimme.
3. Mitglieder haben einen Jahresbeitrag zu leisten, dessen Mindesthöhe von der Mitgliederversammlung beschlossen wird. Der Beitrag wird im Lastschriftverfahren eingezogen,
kann aber auch überwiesen werden.
Vorschlag: Jährlicher Mindestbeitrag v. 24 € oder 2 € mtl.

§ 6 — Erlöschen der Mitgliedschaft
1. Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit (ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist)
möglich und wird durch die schriftliche oder mündliche Erklärung gegenüber dem
Vorstand wirksam. Anteilige Beiträge werden nicht erstattet.
2. Der Ausschluss eines Mitgliedes ist nur durch Beschluss der Mitgliederversammlung möglich. Der Beschluss muss mit einer Zweidrittel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder
erfolgen.

§ 7 — Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

§ 8 — Die Mitgliederversammlung
1. Einberufung der Mitgliederversammlung
a. Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich einmal statt.
b. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung können Mitglieder des Vereins beim
Vorstand beantragen, wenn mindestens 10 Mitglieder diese unter Angabe des Zwecks und
der Gründe beim Vorstand beantragen.
c. Die Einberufung der Mitgliederversammlung geschieht durch schriftliche (elektronische) Einladung des Vorstandes. Die Tagesordnung ist der Einladung beizufügen.

2. Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung
a. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.
b. Beschlüsse werden mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst und sind für alle Vereinsmitglieder verbindlich. Gleiches gilt auch für Personalentscheidungen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
c. Beschlüsse über eine Satzungsänderung sowie über die Auflösung des Vereins bedürfen einer Dreiviertel-Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen.
d. Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind vom Schriftführer zu protokollieren und von einem weiteren Vorstandsmitglied zu unterzeichnen

§ 9 — Der Vorstand
1. Zusammensetzung des Vorstandes und seine Wahl
a. Der Vorstand besteht aus vier Mitgliedern des Vereins, nämlich dem Vorsitzenden,
seinem Stellvertreter, dem Kassierer und dem Schriftführer.
b. Der erweiterte Vorstand besteht aus den vom Vorstand vorgeschlagenen Beisitzern (höchstens 4 Personen), die den Vorstand beraten und unterstützen. Die Beisitzer sind
in den Vorstandssitzungen stimmberechtigt. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme
des 1. Vorsitzenden den Ausschlag.
c. Der Vorstand und die Beisitzer werden von der Mitgliederversammlung für zwei Jahre gewählt. Sie bleiben bis zum Ende der Mitgliederversammlung, in der die Neuwahl
stattfindet, im Amt.
d. Scheidet ein Vorstandsmitglied während seiner Amtszeit aus, so ist in der nächsten
Mitgliederversammlung eine Ergänzungswahl für den Rest der Amtszeit vorzunehmen.
e. Der Vorstand schlägt der Mitgliederversammlung zwei Kassenprüfer vor.
Die Wahl der beiden Kassenprüfer erfolgt durch die Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren.
f. Scheidet ein Kassenprüfer während seiner Amtszeit aus, so ist in der nächsten Mitgliederversammlung eine Ergänzungswahl für den Rest der Amtszeit vorzunehmen.

2. Der Vorstand als Vertretungsorgan
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden alleine oder
durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Dieses gilt auch für das Eingehen
von Verpflichtungen.

3. Die Aufgaben des Vorstandes
Der Vorstand leitet den Verein und führt seine Geschäfte. Er führt die Bücher in der Form, dass sie den steuerlichen Anforderungen für die Gewährung der Gemeinnützigkeit und Mildtätigkeit genügen. Er ist an die Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden
und hat diese umzusetzen.

Der Vorsitzende beruft die ordentlichen und außerordentlichen Mitgliederversammlungen ein und leitet sie.

Der Vorstand kann „Beisitzer“ vorschlagen, die sich der Mitgliederversammlung zur Wahl stellen.

4. Rechenschaftsbericht
In der Mitgliederversammlung gibt der Vorstand einen mündlichen Rechenschaftsbericht über das abgelaufene Geschäftsjahr.

5. Entlastung des Vorstands
Es ist die Aufgabe der Mitgliederversammlung, über die Entlastung des Vorstands
zu beschließen.

§10 — Auflösung

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seiner steuerbegünstigten
Zwecke fällt das Vereinsvermögen an den gemeinnützigen (Verein „Hope for Africa –
Kirabo“ e.V.) zu, der es ausschließlich für mildtätige/gemeinnützige Zwecke in Afrika
verwenden darf.
Hope for Africa – Kirabo e.V.

§ 11 — Schlussbestimmungen
1. Förderer des Vereins (Nichtmitglieder) sind befugt, an allen Mitgliederversammlungen ohne Stimmrecht teilzunehmen.
2. Die Satzung ist beim Amtsgericht Berlin eingereicht und tritt mit der Eintragung des
Vereins in das Vereinsregister in Kraft.
3. Die Satzung wurde in der Gründungsversammlung des Vereins am 24. September 2021 beschlossen.

Berlin am 24.09.2021, geändert Berlin den 01.06.2022
geändert Berlin 01.08.2023, geändert …